Erwachsene
Wer braucht Logopädie / Sprachtherapie?
Sprach-, Sprech-, Stimm und Schluckstörungen können nach einem Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma und bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose, M. Parkinson oder Chorea Huntington) auftreten. Störungen in diesen Bereichen können die Kommunikation mit der Umwelt und somit die Lebensqualität der Betroffenen sowie der Angehörigen in hohem Maße beeinträchtigen. Eine intensive sprachtherapeutische Behandlung sollte schon früh erfolgen, um spontane Rückbildungen zu fördern oder Status erhaltende Maßnahmen einzuleiten. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Er wird Ihnen, nach eingehender Diagnostik und bei bestehender Notwendigkeit, ein Rezept für eine Therapie, Beratung oder Diagnostikstunde in unserer Praxis oder als Hausbesuch ausstellen.
Was behandeln wir?
Die häufigsten Störungsbilder nach einem Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen sind Aphasie, Dysarthrie, Dysphagie und Fazialisparese. Zudem können Stimmstörungen und Sprechapraxien auftreten.
- Aphasie
- Dysarthrie
- Dysphagie
- häufiges Husten bzw. Verschlucken
- Nahrungs- oder Speichelaustritt aus dem Mund
- verminderte oder fehlende Kaubewegungen
- Nahrungsreste verbleiben in der Mundhöhle
- geringe Nahrungsaufnahme / Lustlosigkeit beim Essen
- Fazialisparese
Die Aphasie ist eine erworbene Störung der Sprache, die das sprachlich-kommunikative Handeln und Erleben der Betroffenen stark beeinträchtigt. Eigene Gedanken können nicht mehr adäquat sprachlich, d.h. mündlich und schriftlich, geäußert werden. Es können das Sprechen, das Verstehen, das Lesen, und das Schreiben beeinträchtigt sein. Die Sprache ist unter anderem gekennzeichnet durch Wortfindungsstörungen, durch Hinzufügen, Ersetzen, Umstellen von Lauten sowie Wiederholen von Wörtern und Satzteilen.
Die Dysarthrie ist eine Störung, bei der die Steuerung und Koordination der am Sprechen beteiligten Muskeln und Organe betroffen sind. Das Sprechen ist durch ein gestörtes Zusammenspiel von Atmung, Stimmgebung und Artikulationsbewegungen erschwert. Dies kann sich in vielfacher Weise und in unterschiedlichen Schweregraden auf die Lautbildung, den Sprechrhythmus, die Sprechmelodie sowie die Qualität der Stimme auswirken. Das Sprechen ist zum Beispiel gekennzeichnet durch undeutliche, langsame und monotone Sprechweise.
Bei der Dysphagie handelt es sich um Störungen im Schluckablauf, die sowohl durch einen Schlaganfall als auch durch andere neurologische Erkrankungen hervorgerufen werden können. Auch im hohen Alter treten Schluckstörungen vermehrt auf. Bei der Dysphagie besteht große Gefahr, dass Nahrungsreste, Flüssigkeiten oder auch Speichel in die Atemwege gelangen und zu einer Lungenentzündung führen.
Anzeichen für eine Dysphagie können sein:
Die Fazialisparese bezeichnet eine Lähmung des Gesichtsnervs. Eine Schädigung dieses Nervs führt zu einer Gesichtslähmung, die sich auf die gesamte mimische Muskulatur auswirken kann. Das charakteristische Symptom einer Fazialisparese ist die Halbseitenlähmung der Gesichtsmuskulatur. Die Aussprache kann dadurch beeinträchtigt werden.
Wie erfolgt die Therapie?
Die Behandlung findet in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich an fest vereinbarten Terminen statt. Die Behandlungszeit beträgt 30, 45, oder 60 Minuten. Die Therapien finden in der Praxis statt. Bei Bedarf und medizinischer Indikation führen wir auch gerne Haus- und Heimbesuche durch. Der Interdisziplinäre Austausch (z.B. mit Mitarbeitern der Einrichtungen, Ergo- und Physiotherapeuten sowie den verordnenden Ärzten) ist für unsere Arbeit von besonderer Bedeutung.
Nach einer ausgiebigen und fundierten Diagnostik werden Behandlungswege und therapeutische Maßnahmen individuell gewählt. So soll, in Abstimmung mit Patienten und Angehörigen, eine verbesserte kommunikative Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (sowie am Arbeitsplatz) erreicht werden.
Wer bezahlt die Therapie?
Die Kosten für eine Sprachtherapie werden bis zum 18. Lebensjahr vollständig von der Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung geschieht durch das vom Arzt ausgestellte Rezept. Erwachsene Patienten müssen einen Eigenanteil von 10% zuzüglich 10 Euro Rezeptgebühr je Verordnung entrichten. Eine Beratung / Behandlung ist auch als Privatzahler in unserer Praxis möglich.